01.04.10 Newsletter IV: Neue gesetzliche Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ab dem 1. Juli 2010 gelten neue gesetzliche Änderungen für Ihr Unternehmen im Bereich Rechnungswesen.
Die sogenannte Zusammenfassende Meldung müssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 nun monatlich erstellen. Intelligente Finanzbuchhaltungssoftware spart Zeit und liefert gleichzeitig umfangreiche Controlling-Instrumente
Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche Änderung der Zusammenfassenden Meldung. Betroffen von der Fristverkürzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind künftig dazu verpflichtet, ihre Aufstellung der Lieferung pro EU-Kunde monatlich abzugeben. Bisher reichte eine Zusammenfassende Meldung pro Quartal aus. Ausnahmen sind nur für Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer Höhe bestimmt: Von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 liegt die Grenze bei 100.000 Euro pro Quartal, ab dem 1. Januar 2012 wird sie auf 50.000 Euro abgesenkt. Auch bei Unterschreitung dieser Betragsgrenzen ist eine monatliche Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern möglich.